PLANUNG

Neubau:

Eine Neubauplanung beinhaltet neben der Analyse der Vorstellungen des Bauherren auch die Befassung mit den öffentlich, rechtlichen Bestimmungen, die für das jeweilige Grundstück verbindlich sind. Diese Verbindlichkeiten beruhen auf den Festlegungen aus dem Baurecht mit all seinen Nebengesetzen, aus Vorschriften und Normen.

Einem Bauherrn ist nicht zu unterstellen, dass er all diese Vorschriften kennt. Somit ist er darauf angewiesen, dass sein Planer hierüber eine umfassende Kenntnis hat.

Für den Planer sind deshalb diese Kenntnisse unabdingbar. Wir können auf Grund einer 30-jährigen Berufspraxis des Büroinhabers behaupten, in der Vergangenheit diesbezüglich keine Probleme gehabt zu haben.

Zur Verdeutlichung der von einem Architekten zu erbringenden Leistungen zitieren wir im Nachfolgenden einen Auszug aus dem Leistungsbild für Architekten aus der HOAI (= Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung:

              Bei der Grundlagenermittlung sammelt der Architekt die Wünsche des Bauherrn, untersucht das Grundstück auf öffentlich, rechtliche und baurechtliche Gegebenheiten und prüft die Möglichkeit einer Realisierung.

Leistungsphase 2 – Vorplanung:

              Im Zuge der Vorplanung wird dem Bauherrn ein Gesamtkonzept erarbeitet, aus welchem die Grundzüge des Entwurfes und die wahrscheinlichen Kosten abzusehen sind (Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten).

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung:

              Diese wird unter dem Dachbegriff System- und Integrationsplanung geführt. In dieser sind schon alle Wünsche des Bauherrn auf Grundrissorganisation und Gestaltung geprüft, sowie ein Konzept für Materialien angegeben. Die Baumassen (cbm-umbauter Raum, Flächen u.s.w.) sind aus dieser Planung schon abzuleiten.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung:

              Erstellung aller zur Genehmigung erforderlichen Planunterlagen, Berechnungen und Formulare.

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung:

              Bei der Ausführungsplanung sind neben detaillierten Ausführungsdetails auch die Belange des Statikers und der Haustechnik einzuarbeiten und auf ihre Funktionalität zu prüfen. Der Architekt hat Leitungsführungen zu koordinieren, Durchbrüche und Schlitze zu übernehmen und diese mit dem Statiker abzustimmen.

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe:

              Nach Festlegung aller Details und einzubauenden Materialien ermittelt der Architekt die Massen der einzelnen Bauteile bzw. Leistungen und fasst diese in Leistungsverzeichnissen zusammen. Nach Eingang der Angebote sind diese zu prüfen und mittels einem Preisspiegel und einem Vergabevorschlag dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe:

              In Zusammenarbeit mit dem Bauherrn verhandelt der Architekt mit den jeweiligen Anbietern, erstellt eine Vergabeprotokoll und erarbeitet ein Konzept für den Bauvertrag, der durch den Bauherrn abzuschließen ist.

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung:

              Die Objektüberwachung beinhaltet die Kontrolle über Bauablauf, Termine, Qualität und Sicherheit auf der Baustelle. Verantwortlich ebenso ist er für die Durchführung von außervertraglichen Leistungen, wie z.B. Regiestunden und deren Abrechnung. Abnahmen.

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation:

              Überwachung der Mängel gemäß Abnahmeprotokoll, Feststellung von Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses – Feststellung der Gesamtherstellungskosten.