PLANUNG

Bauleitplanung – was ist Bauleitplanung:

Die Bauleitplanung teilt sich in 3 größere Teilbereiche auf. Diese sind:

Regionalplanung:

Die Regionalplanung befasst sich mit größeren Bereichen, meist mehrere organisatorisch und geografisch zusammenhängenden Landkreisen. Hier werden großräumig Ober-, Mitte- und Unterzentren festgelegt und daraus resultierend Bedarfsanalysen für allgemein wichtige Einrichtungen ermittelt (Schulen, Krankenhäuser u.s.w.). Ein weiterer Bereich ist die Analyse der Verkehrsstrukturen und die Festlegung von zukünftigen Planungen für Bahn und Strasse, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Industrieentwicklung. Ebenso bedeutsam ist bei der Regionalplanung die Betrachtung der großräumigen Landschaftsgestaltung mit überregionalen Grünzügen und Frischluftschneisen. Die Regionalplanung vollzieht sich im Regelfall im Maßstab 1:100.000.

Flächennutzungsplanung:

Die Flächennutzungsplanung befasst sich im Regelfall mit dem Verwaltungsbereich einer Stadt oder einer Gemeinde. Bei der Flächennutzungsplanung sind zunächst die Vorgaben aus der Regionalplanung zu beachten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten umzusetzen. Aus diesem Grund ist ein besteht ein wesentlicher Teil der Flächennutzungsplanung mit einer umfangreichen Bestandserfassung (Grünflächenbestand- und Art, Besitzverhältnisse, Bodengüten, vorhandene Nutzung, beschlossene Planungen u.s.w.) Gleichfalls sind strukturelle Problemstellen bezüglich Straßennetz, Infrastruktur und zukünftiger Entwicklungen (Bevölkerungszuwachs und Gewerbe-, bzw. Industrienansiedlung) zu erfassen und planerisch festzusetzen. Die Aussagekraft des Flächennutzungsplanes bezieht sich im wesentlichen auf folgende Elemente:

-              Vorhandenes und geplantes Bauland

-              Art der Nutzung des vorhandenen oder geplanten Baulandes

-              Strassen- und Wegesystem Bestand und Planung

-              Festlegung von Sanierungsgebieten

-              Festlegung von Flächen für die Allgemeinheit (Schulen, Sozialeinrichtungen, kommunaler Einrichtungen, Sportanlagen)

-              Festlegung von Flächen für Naherholung

-              Übernahme der Forderungen aus der Regionalplanung

Die Flächennutzungsplanung wird im Regelfall im Maßstab 1:5000 durchgeführt, sie ist zwar nicht immer parzellengenau, doch lassen sich künftige Entwicklungen sehr gut ablesen.

Bebauungsplanung:

Die Bebauungsplanung befasst sich mit der detaillierten Ausarbeitung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan. Die Festlegung über den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes wird vom Stadt- bzw. Gemeinderat beschlossen. Ebenfalls von diesen Gremien beschlossen werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung der Flächen im Geltungsbereich. Im Normalfall passen sich diese Angaben an der im Ort/Stadt üblichen Maß an. Größere Abweichungen vom örtlichen Erscheinungsbild müssen mit der übergeordneten Fachbehörde abgesprochen werden.

Der Bebauungsplan beinhaltet im Regelfall folgende Angaben:

-              Geltungsbereich mit vorhandenen und geplanten Strassen und Wegen

-              Vorhandene und geplante Leitungen

-              Schutzgebiete

-              Art der Nutzung

-              Maß der Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ und Anzahl der Geschosse)

-              Manchmal Mindestgrößen der Bauparzellen oder vorgegebene Parzellierung

-              Angaben über Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhausanlagen

-              Dachformen oder Firstrichtung

-              Geschlossene oder offene Bauweise

Die Bebauungsplanung wird im Regelfall im Maßstab 1:1000 durchgeführt, sie ist parzellengenau.