PLANUNG

Altbausanierung / Denkmalschutz

Besonderes, aber häufig mit Problemen belastet sind Altbausanierungen – verschärft im Fall eines Gebäudes im Denkmalschutz oder im Ensemblebereich. Hier sind Kenntnisse über alte Herstellungsverfahren und Materialien von enormer Bedeutung. Trotzdem bleiben hier Unwägbarkeiten in nicht zu beziffernder Zahl übrig, die eine funktionale Planung, einen optimierten Bauablauf oder eine gesicherte Kostenentwicklung fast unmöglich macht.

Die Probleme liegen zum einen darin, dass in den meisten Fällen keine oder schlechte Objektunterlagen aufzufinden sind und zum anderen erhebliche Baumängel in sichtbarer oder verdeckter Form vorhanden sind. Ein besonders häufig auftretendes Problem sind Feuchtigkeitsschäden bei Kellerwänden – insbesondere bei Teilunterkellerung – und an Balkenlagen der Decken.

Zur Vermeidung größerer Probleme sind bei Beginn umfangreiche Bestandserhebungen notwendig, die mit dem Aufmass der alten Substanz beginnen und mit Prüfung von Materialproben bis hin zu gutachterlichen Untersuchungen von Anstrichschichten gehen können (Denkmalschutz).

Ist die Trockenlegung von Kellerwänden notwendig, so ist diese mit neuen Techniken kostenmäßig einigermaßen sicher zu gestalten. Der Umfang der Kosten bei notwendigen Auswechslungen von Balkenlagen bei Feuchtigkeits- oder auch Insektenbefall ist kostenmäßig nur schwer einzugrenzen. Um in diesem Bereich Sicherheiten gewährleisten zu können, wären die Oberböden und die Unterdecken in größeren Bereich, insbesondere in Bereichen von Deckenauflagern freizulegen. Gleiches gilt für Bereiche von Kamin- bzw. Leitungsdurchdringungen.

Ein weiteres Problem der Altbausanierung besteht darin, dass das Können der heutigen Handwerker oder Firmen nicht mehr den geforderten Anforderungen entspricht. Verbunden mit diesem Problem sind auch realistische Kostenschätzungen, zumal der Bestand an qualifizierten Unternehmen ständig sinkt und damit Monopolstellungen nicht unterschätzt werden dürfen.

Zu alledem kommt bei Altbausanierungen die Schwierigkeit die Gebäude dem heutigen Standard anzupassen. Besonders das Thema der Energieeinsparung (EnEV - Energieeinsparverordnung) und deren Einhaltung, zu welchem jeder Bauherr heute gezwungen wird – außer im Denkmalschutz – führt oft zu kostenmäßigen Mehrbelastungen, die manche Objektrealisierung unmöglich macht.

Der Umgang mit dem Denkmalschutz ist insofern sehr problematisch, da das entsprechende Gesetz derart stringent ist, dass eine Realisierung sehr vom Wohlsinnen der zuständigen Sachbearbeiter in der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ und dem „Landesamt für Denkmalpflege“ sowie des Kreisheimatpflegers abhängt.

Die sehr unterschiedliche Auslegung des Denkmalschutzgesetzes führt in manchen Fällen zu sehr kuriosen Ergebnissen, die unter den Begriffen Gerechtigkeit, Sachlichkeit und Gesetzestreue kaum nachvollziehbar sind.