GUTACHTEN

Wertermittlung bebauter Grundstücke:

Eine exakte und differenzierte Wertermittlung bebauter Grundstücke ist für jeden Investor von entscheidender Bedeutung. Dies beginnt mit der Kaufentscheidung bzw. mit der Entscheidung über zukünftige Investitionen auf der eigenen Immobilie. Die Wertermittlung ist wesentlicher Bestandteil für jede Kauf- und Baufinanzierung aus Sicht der Banken.

Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Grundstücksbewertung, ist jedoch umfangreicher, da hier der Gesetzgeber Festlegungen über die Ausgestaltung des Gutachtens getroffen hat (Wertermittlungsverordnung WertV und Wertermittlungsrichtlinien WERTR 2002).

Ohne auf die Ergänzung der Kriterien, der zu erbringenden Leistungen und der Ausgestaltung eines Gutachtens zur Wertermittlung bebauter Grundstücke zu kommen, folgt zur Verdeutlichung der Problematik mit dieser Form des Gutachtens ein Auszug aus der fachspezifischen Literatur („Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen“, Verfasser Peter Holzer und Ulrich Renner, Theodor Oppermann Verlag, 29. Auflage 2005):

„Zur Bestimmung des Wertes bebauter und unbebauter Grundstücke stehen zunächst die sogenannten normierten Verfahren zur Verfügung, also die Wertermittlungsverfahren, die durch die Wertermittlungsverordnung und die Wertermittlungsrichtlinien geregelt sind.

Es handelt sich dabei um

-                      das Vergleichswertverfahren

-                      das Ertragswertverfahren

-                      das Sachwertverfahren

-                      und – in Sonderfällen – das Liquidationsverfahren.

Beim Vergleichswertverfahren werden zum Vergleich Kaufpreise von Grundstücken herangezogen, die hinsichtlich Lage, des Grundstückzuschnittes, der baulichen Ausnutzbarkeit oder sonstiger wertbeeinflussender Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen.

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Beim Ertragswertverfahren wird der ortsübliche, nachhaltig erzielbare Rohertrag um die angemessenen Bewirtschaftungskosten gemindert. Der so verbleibende Reinertrag stellt die Verzinsung des Bodenwertes und des Werts der baulichen Anlagen dar. Der Reinertrag wird um die Verzinsung des Bodenwertes vermindert. Der verbleibende Reinertragsanteil wird unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisiert und ergibt den Wertanteil der baulichen Anlagen. Bodenwert und Ertragswert der baulichen Anlagen ergeben – ggf. unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen – den Grundstücksertragswert.

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Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen einschließlich der Baunebenkosten und der Außenanlagen nach Herstellungswerten ermittelt und eine eingetretene Wertminderung durch Alter, durch Baumängel und Bauschäden sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände berücksichtigt. Der (in der Regel im Vergleichswertverfahren) ermittelte Bodenwert und der Wert der baulichen Anlagen ergeben den Grundstückssachwert.

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Das Liquidationsverfahren kommt bei der Bewertung von Grundstücken mit abgängiger oder nicht mehr wirtschaftlich nutzbarer Bausubstanz in Betracht. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn aus einem bebauten Grundstück kein Reinertrag mehr erwirtschaftet werden kann, der die Verzinsung des Bodenwertes übersteigt.

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Gemäß Gesetz und Richtlinien hat der Gutachter die Wahl über die Anwendung eines Verfahrens, es bleibt ihm vorbehalten eines, zwei oder drei oder vier Verfahren gemäß vorstehender Liste bei der Erstellung seines Gutachtens zu verwenden. Seine Wahl hat er jedoch in seinem Gutachten entsprechend zu begründen.