GUTACHTEN

Grundstücksbewertung:

Eine exakte und differenzierte Grundstücksbewertungen ist für jeden Investor von entscheidender Bedeutung. Dies beginnt mit der Kaufentscheidung bzw. mit der Entscheidung über zukünftige Investitionen auf der eigenen Grundstücksimmobilie.

A) Kriterien bei der Grundstücksbewertung:

1)         Lage und Größe,

2)         Bodenrichtwert,

3)         Baurecht, d.h. Art und Maß der baulichen Nutzung,

4)         Belastungen, z.B. Grunddienstbarkeiten, Grundschulden u.s.w.

5)         Infrastruktur,

6)         Verwertbarkeit,

B) Zu erbringende Leistungen:

1)         Einsicht in den Liegenschaftskataster mit Beschaffung eines aktuellen Lageplanes,

2)         Einsicht in Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen,

3)         Begutachtung nach §34 BBauG (Bundesbaugesetz), Bebauung innerhalb bebauter Ortsteile,

4)         Begutachtung nach § 35, Bebauung außerhalb bebauter Ortsteile,

5)         Ermittlung des Baurechtes,

6)         Einsicht des Grundbuches zur Feststellung von Belastungen,

7)         Ermittlung des Bodenrichtwertes beim jeweiligen Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde,

8)         Berechnung des tatsächlichen Grundstückswertes gemäß dem Ergebnis der Ermittlung des Baurechtes,

9)         Bewertung von positiven und negativen Aspekten aus Lage, vorhandener Infrastruktur, Einflüssen auf die Nutzung – z.B. Lärmbelästigung für Wohnnutzung und ähnlichem.

10)     Feststellung eines reellen Wertes.

C) Gutachten:

1)         Zusammenstellung der Untersuchungen und Berechnungen gemäß Punkt B) 1 – 10,

2)         Begründung für die Wertermittlung,

3)         Dokumentation der eingeholten Informationen, genutzten Planunterlagen, vorliegender und ausgewerteter Schriftverkehr sowie verwendete Gesetze und Kommentare mit Angabe des Bezugsdatums,

4)         Stempel, Unterschrift und Erstellungsdatum.