BERATUNG 

EnEV 2007 und Energieausweis für Gebäude

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ umgesetzt, deren Hauptelement die Einführung von Energieausweisen ist. Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

Energieausweis für Gebäude – Grundsätze

Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen

Bei Nichtwohngebäuden geht neben der Gebäudehülle und der Heizungsanlage auch die Effizienz von Klimatisierung und Beleuchtung in den Vergleich ein. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind grundsätzlich Energieausweise auszustellen. Der Eigentümer hat hier den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der standarisierte Wert für den Energieverbrauch (kWh/m²) wird bei den beiden Energieausweisen unterschiedlich berechnet.

Beim Verbrauchsausweis ist die Grundlage der gemessene Verbrauch an Heizenergie und Energie zur Aufbereitung des Warmwassers. Diese Verbrauchswerte resultieren meist aus den Abrechnungen für Heizkosten, Rechnungen für Heizöl, Erdgas und andere Heizmaterialien.

Erfasst wird der gesamte Energiebedarf für die Beheizung des Gebäudes und der Energiebedarf für die zentrale Aufbereitung des warmen Wassers.

Ein Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass das Nutzerverhalten sehr stark auf den Wert des spezifischen Energieverbrauchs eingeht. Der Vorteil ist die einfache Erstellung und der niedrige Preis.

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Wärmeverluste im Gebäude (Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, Lüftungsverluste) rechnerisch auf der Basis der verwendeten Baumaterialien / Dämmung ermittelt. Der Bedarfsausweis hat den Vorteil, dass Gebäude in ganz Deutschland miteinander vergleichbar sind. Auch das Nutzerverhalten spielt bei der Bewertung keine Rolle.

Bedarfsausweise eignen sich hervorragend für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen. Der Nachteil ist der wesentlich höhere Preis.

Inhalte und Ziele

Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur wenig verlässliche – Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist, wird zukünftig auch für Gebäude gelten.