Mit
der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie
über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ umgesetzt, deren Hauptelement die
Einführung von Energieausweisen ist. Ziel des Energieausweises ist es, die
Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz
im Gebäudebereich zu erzielen.
Am
30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit
weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Der
Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr
1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab
dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein
Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.
Das 10
Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann
vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu
vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels
wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen.
Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz
gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen
Bei Nichtwohngebäuden geht neben der Gebäudehülle und der
Heizungsanlage auch die Effizienz von Klimatisierung und Beleuchtung in den
Vergleich ein. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in
denen Behörden für eine große Anzahl von Menschen öffentliche
Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig
aufgesucht werden, sind grundsätzlich Energieausweise auszustellen. Der Eigentümer
hat hier den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren
Stelle auszuhängen.
Was
ist der Unterschied zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der
standarisierte Wert für den Energieverbrauch (kWh/m²) wird bei den beiden
Energieausweisen unterschiedlich berechnet.
Beim
Verbrauchsausweis ist die Grundlage der gemessene Verbrauch
an Heizenergie und Energie zur Aufbereitung des Warmwassers. Diese
Verbrauchswerte resultieren meist aus den Abrechnungen für Heizkosten,
Rechnungen für Heizöl, Erdgas und andere Heizmaterialien.
Erfasst
wird der gesamte Energiebedarf für die Beheizung des Gebäudes und der
Energiebedarf für die zentrale Aufbereitung des warmen Wassers.
Ein
Nachteil
des Verbrauchsausweises ist, dass das Nutzerverhalten sehr stark auf den Wert
des spezifischen Energieverbrauchs eingeht. Der Vorteil ist die einfache
Erstellung und der niedrige Preis.
Beim
Bedarfsausweis wird der Energiebedarf unabhängig vom tatsächlichen
Energieverbrauch auf der Grundlage der Wärmeverluste im Gebäude (Außenwände,
Fenster, Dach, Kellerdecke, Lüftungsverluste) rechnerisch auf der Basis der
verwendeten Baumaterialien / Dämmung ermittelt. Der Bedarfsausweis hat
den Vorteil, dass Gebäude in ganz Deutschland miteinander vergleichbar sind.
Auch das Nutzerverhalten spielt bei der Bewertung keine Rolle.
Bedarfsausweise
eignen sich hervorragend für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen. Der
Nachteil ist der wesentlich höhere Preis.
Bis
heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur
wenig verlässliche – Informationen über den energetischen Standard ihrer
Wohnung bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst
selbstverständlich ist, wird zukünftig auch für Gebäude gelten.